Verkaufs- und Liefer­be­din­gungen (AVL)
 

I. Geltung
Die Liefe­rungen, Leis­tungen und Ange­bote unseres Unter­neh­mens erfolgen ausschließ­lich aufgrund dieser AVL, und zwar unab­hängig von der Art des Rechts­ge­schäftes. Sämt­liche unserer privat­recht­li­chen Willens­er­klä­rungen sind auf Grund­lage dieser AVL zu verstehen. Entge­gen­ste­hende oder von unseren AVL abwei­chende Bedin­gungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schrift­lich und ausdrück­lich ihrer Geltung zuge­stimmt. Vertrags­er­fül­lungs­hand­lungen unse­rer­seits gelten nicht als Zustim­mung zu von unseren AVL abwei­chenden Vertrags­be­din­gungen. Diese Geschäfts­be­din­gungen gelten als Rahmen­ver­ein­ba­rung auch für alle weiteren Rechts­ge­schäfte zwischen den Vertrags­par­teien. 

II. Vertrags­ab­schluss, Anbot, Kosten­vor­an­schlag
a) Von diesen AVL oder anderen unserer schrift­li­chen Willens­er­klä­rungen abwei­chende münd­liche Zusagen, Neben­ab­reden und derglei­chen, insbe­son­dere solche, die von Verkäu­fern, Zustel­lern, Monteuren abge­geben werden, sind für uns nicht verbind­lich. Der Inhalt der von uns verwen­deten Prospekte, Werbe­an­kün­di­gungen etc. wird nicht Vertrags­be­stand­teil, es sei denn, dass darauf ausdrück­lich Bezug genommen wurde. Bei unseren Ange­boten samt allen Unter­lagen sind die bran­chen­üb­li­chen Tole­ranzen zu berück­sich­tigen. Konstruk­ti­ons­be­dingte Änderungen bleiben vorbe­halten.
b) Jeder Auftrag bedarf zum Vertrags­ab­schluss einer Auftrags­be­stä­ti­gung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt eben­falls den Vertrags­ab­schluss. Bei sämt­li­chen Bestel­lungen gilt der Inhalt unserer Auftrags­be­stä­ti­gung als verein­bart, wenn der Kunde nicht binnen 24 Stunden ab Erhalt schrift­lich Einwen­dungen erhebt, bzw. Änderungen am Auftrag vornimmt.
c) Von uns erstellte Kosten­vor­an­schläge sind mangels anderer schrift­li­cher Verein­ba­rung unver­bind­lich und entgelt­lich. Ein für den Kosten­vor­an­schlag bezahltes Entgelt wird dem Kunden gutge­schrieben, wenn aufgrund des Kosten­vor­an­schlages ein Auftrag erteilt wird.

III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrück­lich vermerkt ist, exklu­sive Umsatz­steuer zu verstehen. Sollten sich die Lohn­kosten zwischen Vertrags­ab­schluss und Liefe­rung aufgrund kollek­tiv­ver­trag­li­cher Rege­lungen in der Branche oder inner­be­trieb­li­cher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalku­la­tion rele­vante Kosten­stellen oder zur Leis­tungs­er­stel­lung notwen­dige Kosten, wie jene für Mate­ria­lien, Energie, Trans­porte, Fremd­ar­beiten, Finan­zie­rung etc., verän­dern, so sind wir berech­tigt, die Preise entspre­chend zu erhöhen oder zu ermä­ßigen. 

IV. Zahlungs­be­din­gungen, Verzugs­zinsen
a) Mangels gegen­tei­liger Verein­ba­rung sind unsere Forde­rungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Unsere Rech­nungen sind ab Waren­über­nahme zur Zahlung fällig. Ohne beson­dere Verein­ba­rung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungs­ver­zuges, auch mit Teil­zah­lungen, treten allfäl­lige Skon­to­ver­ein­ba­rungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeit­punkt des Einlan­gens auf unserem Geschäfts­konto als geleistet.
b) Für den Fall des Zahlungs­ver­zuges sind wir ab Fällig­keit berech­tigt, Verzugs­zinsen in Höhe von 9,2 Prozent­punkten über dem Basis­zins­satz zu verrechnen. Weitere Ansprüche, wie insbe­son­dere der Anspruch auf höhere Zinsen, aus dem Titel des Scha­den­er­satzes bleiben vorbe­halten. 

V. Vertrags­rück­tritt
a) Neben den allge­meinen gesetz­li­chen Bestim­mungen sind wir auch bei Annah­me­verzug (Pkt. VII) oder anderen wich­tigen Gründen, wie insbe­son­dere Eröff­nung des Konkurs­ver­fah­rens über das Vermögen eines Vertrags­part­ners oder Abwei­sung eines Konkurs­an­trages mangels kosten­de­ckenden Vermö­gens, zum Rück­tritt vom Vertrag berech­tigt. Für den Fall des Rück­trittes haben wir die Wahl, einen pauscha­lierten verschul­dens­un­ab­hän­gigen Scha­den­er­satz von 30% des Brut­to­rech­nungs­be­trages, der nicht dem rich­ter­li­chen Mäßi­gungs­recht unter­liegt, oder den Ersatz des tatsäch­lich entstan­denen Scha­dens zu begehren.
b) Bei Zahlungs­verzug des Kunden oder bei Bekannt­werden von Umständen, die die Kredit­wür­dig­keit zu mindern geeignet sind, wie z.B. bei Wech­sel­pro­test, Klags­füh­rungen oder Exeku­ti­ons­ver­fahren, sind wir von allen weiteren Leis­tungs- und Liefe­rungs­ver­pflich­tungen entbunden und berech­tigt, noch ausste­hende Liefe­rungen oder Leis­tungen zurück­zu­halten und Voraus­zah­lungen bzw. Sicher­stel­lungen zu fordern oder - gege­be­nen­falls nach Setzung einer ange­mes­senen Nach­frist - vom Vertrag zurück­zu­treten. Für den Fall des Rück­trittes kommen die Bestim­mungen von Punkt V.a) dieser AVL zur Anwen­dung. Bei Vorliegen der unter Punkt V.b) ange­führten Umstände werden sämt­liche unsere Forde­rungen ohne Rück­sicht auf Fällig­keits­ver­ein­ba­rungen sofort zur Zahlung fällig.
c) Tritt der Kunde - ohne dazu berech­tigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er unbe­rech­tigt seine Aufhe­bung, so haben wir die Wahl, auf der Erfül­lung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhe­bung des Vertrages zuzu­stimmen; im letz­teren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauscha­lierten verschul­dens­un­ab­hän­gigen Scha­den­er­satz in der Höhe von 30% des Brut­to­rech­nungs­be­trages, der nicht dem rich­ter­li­chen Mäßi­gungs­recht unter­liegt, oder den tatsäch­lich entstan­denen Schaden zu bezahlen.

VI. Mahn- und Inkas­so­spesen
Im Falle des Zahlungs­ver­zuges hat der Kunde die uns entste­henden Mahn­spesen in Höhe von pauschal € 10,-- zuzüg­lich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenz­hal­tung des Schuld­ver­hält­nisses im Mahn­wesen pro Halb­jahr einen Betrag von € 15,-- zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweck­ent­spre­chenden Rechts­ver­fol­gung notwen­digen außer­ge­richt­li­chen und gericht­li­chen Mahn- und Inkas­so­spesen zu ersetzen, z.B. die tarif­mä­ßigen Kosten eines Rechts­an­waltes.

VII. Liefe­rung, Trans­port, Annah­me­verzug
a) Unsere Verkaufs­preise beinhalten keine Kosten für Montage oder Aufstel­lung. Im Touren­be­reich unseres fahr­plan­mä­ßigen Zustell­dienstes werden Waren unab­ge­laden frei Haus zuge­stellt. Direkt­lie­fe­rungen an Privat­kunden sind nicht möglich. Auf Wunsch des Kunden kann die Waren­ver­sen­dung auf Risiko und Kosten des Kunden per Post, Bahn, Eilfracht, Zustell­dienst etc. erfolgen. Versi­che­rungen gegen (Trans­port)Schäden aller Art werden nur über Auftrag des Kunden gegen Verrech­nung der hierfür entste­henden Kosten abge­schlossen.
b) Hat der Kunde die Ware nicht wie verein­bart ange­nommen (Annah­me­verzug), sind wir berech­tigt, die Ware entweder bei uns einzu­la­gern, wofür wir eine Lager­ge­bühr von 0,1% des Brut­to­rech­nungs­be­trages pro ange­fan­genem Kalen­dertag in Rech­nung stellen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbs­mann einzu­la­gern. Gleich­zeitig sind wir berech­tigt, entweder auf Vertrags­er­fül­lung zu bestehen oder nach Setzung einer ange­mes­senen Nach­frist vom Vertrag zurück­zu­treten und die Ware ander­weitig zu verwerten.
c) Die Verpa­ckung verbleibt, soweit es sich nicht um Einweg­ver­pa­ckung handelt, unser Eigentum. Der Kunde ist zur sofor­tigen Rück­gabe verpflichtet. Dies gilt insbe­son­dere für Mehr­weg­ge­stelle. Bei nicht sofor­tiger Rück­gabe verrechnen wir ein Benut­zungs­ent­gelt von 0,1% des Brut­to­rech­nungs­be­trages pro ange­fan­genem Kalen­dertag.

VIII. Gefah­ren­über­gang
Unbe­schadet der gesetz­li­chen Rege­lungen geht die Gefahr des zufäl­ligen Unter­ganges oder der zufäl­ligen Verschlech­te­rung jeden­falls mit der Übergabe an den Trans­por­teur - auch bei Liefe­rung frei Bestim­mungsort - auf den Käufer über.

IX. Liefer­frist
a) Zur Leis­tungs­aus­füh­rung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflich­tungen, die zur Ausfüh­rung erfor­der­lich sind, nach­ge­kommen ist, insbe­son­dere alle tech­ni­schen und vertrag­li­chen Einzel­heiten, Vorar­beiten und Vorbe­rei­tungs­maß­nahmen erfüllt hat.
b) Wir sind berech­tigt, die verein­barten Termine und Liefer­fristen bis zu sechs Wochen zu über­schreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer ange­mes­senen Nach­frist vom Vertrag zurück­treten.
c) Bei Ereig­nissen, die zu einer Beein­träch­ti­gung der Liefer­mög­lich­keiten führen, wie z.B. Liefer­verzug unserer Vorlie­fe­ranten, Streiks, Kata­stro­phen sind wir berech­tigt, die Liefer­fristen um einen Zeit­raum von zwei Monaten zu verlän­gern, ohne dass dem Kunden dadurch ein Anspruch auf Rück­tritt vom Vertrag oder auf Scha­den­er­satz zusteht. 

X. Erfül­lungsort
Erfül­lungsort ist der Sitz unseres Unter­neh­mens in 8054 Graz.
 

XI. Gering­fü­gige Leis­tungs­än­de­rungen
Gering­fü­gige oder sons­tige für unsere Kunden zumut­bare Änderungen unserer Leis­tungs- bzw. Liefer­ver­pflich­tung gelten vorweg als geneh­migt. Durch die Herstel­lung bedingte Abwei­chungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farb­tönen sind im Rahmen der bran­chen­üb­li­chen Tole­ranzen zulässig und gelten vorweg als vom Kunden geneh­migt und stellen demnach auch keinen Mangel dar. Für Produkte außer­halb unserer Stan­dard­aus­füh­rungen und -maße, mit mögli­cher­weise einge­schränkter Funk­tion, wird keine Gewähr­leis­tung über­nommen. Texti­lien, Beschich­tungen und Verschleiß­teile unter­liegen einer tech­nisch, natür­li­chen Verän­de­rung durch UV-Strahlen, Wärme- und Wasser­ein­flüsse, welche zu Dehnungen, Schrump­fungen und Ausblei­chungen führen können.

XII. Gewähr­leis­tung, Unter­su­chungs- und Rüge­pflicht
a) Unsere Gewähr­leis­tungs­pflicht erstreckt sich nur auf eine den öster­rei­chi­schen und EU-recht­li­chen Norm­vor­schriften entspre­chende Qualität.
b) Gewähr­leis­tungs­an­sprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines beheb­baren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Repa­ratur inner­halb ange­mes­sener Frist oder Preis­min­de­rung. Scha­den­er­satz­an­sprüche des Kunden, die auf Behe­bung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfül­lung der Gewähr­leis­tungs­an­sprüche in Verzug geraten sind.
c) Den Kunden trifft stets die Beweis­last dafür, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war. Wir sind berech­tigt, unsere Gewähr­leis­tungs­an­sprüche gegen unsere Liefe­ranten an den Kunden abzu­treten. Mit dieser Abtre­tung werden wir von unserer Gewähr­leis­tungs­ver­pflich­tung befreit.
d) Die Ware ist nach der Ablie­fe­rung unver­züg­lich zu unter­su­chen. Dabei fest­ge­stellte Mängel sind uns unver­züg­lich, spätes­tens jedoch binnen zwei Tagen ab Liefe­rung, unter Bekannt­gabe von Art und Umfang des Mangels schrift­lich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unver­züg­lich, spätes­tens jedoch zwei Tage nach ihrer Entde­ckung, schrift­lich zu rügen. Fehl­mengen und Trans­port­schäden müssen bei Übernahme der Ware auf dem Liefer- bzw. Trans­port­schein vermerkt und vom Fahrer bestä­tigt werden. Wird eine Mängel­rüge nicht oder nicht recht­zeitig erhoben, so gilt die Ware als geneh­migt. 

XIII. Scha­den­er­satz
a) Sämt­liche Scha­den­er­satz­an­sprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahr­läs­sig­keit ausge­schlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahr­läs­sig­keit hat der Geschä­digte zu beweisen. Die Geltend­ma­chung von mittel­baren Schäden und Verdienst­ent­gang gegen uns ist ausge­schlossen
b) Scha­den­er­satz­an­sprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schä­diger. Die abso­lute Verjäh­rungs­frist von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen beträgt zehn Jahre ab Gefah­ren­über­gang. Die in diesen AVL enthal­tenen oder sonst verein­barten Bestim­mungen über Scha­den­er­satz gelten auch dann, wenn der Scha­den­er­satz­an­spruch neben oder anstelle eines Gewähr­leis­tungs­an­spru­ches geltend gemacht wird.

XIV. Produkt­haf­tung
Regress­for­de­rungen im Sinne des § 12 Produkt­haf­tungs­ge­setz sind ausge­schlossen, es sei denn, der Regress­be­rech­tigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verur­sacht und zumin­dest grob fahr­lässig verschuldet worden ist. 

XV. Eigen­tums­vor­be­halt und dessen Geltend­ma­chung
a) Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fert und bleiben bis zur voll­stän­digen Bezah­lung einschließ­lich aller Neben­for­de­rungen unser Eigentum. Bei laufender Rech­nung gilt das vorbe­hal­tene Eigentum als Siche­rung für unsere Saldofor­de­rung.
b) Bei Zurück­for­de­rung bzw. Zurück­nahme der unter Eigen­tums­vor­be­halt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rück­tritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrück­lich erklärt wird. Bei Waren­rück­nahme sind wir - unbe­schadet weiterer Ansprüche - berech­tigt, ange­fal­lene Trans­port- und Mani­pu­la­ti­ons­spesen zu verrechnen.
c) Sofern der Erwerber die von uns gelie­ferten Waren oder Sachen vor Erfül­lung sämt­li­cher unserer Forde­rungen verar­beitet oder bear­beitet, erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben Mitei­gentum an der dadurch entstan­denen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelie­ferten Waren zu den anderen verar­bei­teten Waren im Zeit­punkt der Ver- oder Bear­bei­tung.
d) Die unter Eigen­tums­vor­be­halt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch siche­rungs­halber über­eignen. Bei etwaigen Pfän­dungen oder sons­tiger Inan­spruch­nahme durch dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigen­tums­recht geltend zu machen und uns unver­züg­lich zu verstän­digen.
e) Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbe­halts­ware, insbe­son­dere für die Gefahr des Unter­ganges, des Verlustes oder der Verschlech­te­rung.

XVI. Forde­rungs­ab­tre­tungen, Aufrech­nungs­verbot
a) Bei Liefe­rung unter Eigen­tums­vor­be­halt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forde­rungen gegen­über Dritten, soweit diese durch Veräu­ße­rung oder Verar­bei­tung unserer Waren entstehen, bis zur endgül­tigen Bezah­lung unserer Forde­rungen zahlungs­halber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegen­über in Verzug, so sind die bei ihm einge­henden Verkaufs­er­löse abzu­son­dern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfäl­lige Ansprüche gegen einen Versi­cherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abge­treten.
b) Forde­rungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrück­liche Zustim­mung nicht abge­treten werden.
c) Der Kunde kann mit seinen Forde­rungen, insbe­son­dere aus Waren­lie­fe­rungen, nur dann gegen unsere Forde­rungen aufrechnen, wenn wir diese Forde­rungen ausdrück­lich schrift­lich aner­kannt haben und sie fällig sind. 

XVII. Zurück­be­hal­tung
Der Kunde ist bei gerecht­fer­tigter Rekla­ma­tion außer in den Fällen der Rück­ab­wick­lung nicht zur Zurück­hal­tung des gesamten, sondern nur eines ange­mes­senen Teiles des Brut­to­rech­nungs­be­trages berech­tigt.

XVIII.Termins­ver­lust
Soweit der Kunde seine Zahlungs­ver­pflich­tung in Teil­be­trägen abzu­statten hat, gilt als verein­bart, dass bei nicht frist­ge­rechter Bezah­lung auch nur einer Rate sämt­liche noch ausstän­digen Teil­leis­tungen ohne weitere Nach­frist­set­zung sofort fällig werden.

XIX. Rechts­wahl, Gerichts­stand
Es gilt öster­rei­chi­sches Recht. Die Anwend­bar­keit des UN-Kauf­rechtes wird ausdrück­lich ausge­schlossen. Die Vertrags­sprache ist deutsch. Die Vertrags­par­teien verein­baren öster­rei­chi­sche, inlän­di­sche Gerichts­bar­keit. Zur Entschei­dung aller aus diesem Vertrag entste­henden Strei­tig­keiten ist das am Sitz unseres Unter­neh­mens in 8054 Graz sach­lich zustän­dige Gericht ausschließ­lich örtlich zuständig. 

XX. Daten­schutz, Adres­sen­än­de­rung und Urhe­ber­recht
a) Der Kunde erteilt seine Zustim­mung, dass die in Verträgen oder im Zuge elek­tro­ni­scher oder fern­münd­li­cher Kommu­ni­ka­tion enthal­tenen bzw hervor­ge­kom­menen, zur Abwick­lung der Geschäfts­be­zie­hung notwen­digen perso­nen­be­zo­genen Daten von uns auto­ma­ti­ons­un­ter­stützt gespei­chert und verar­beitet werden. Die Art und Dauer der Verar­bei­tung richtet sich nach den recht­li­chen Rahmen­be­din­gungen des Daten­schutz­rechts sowie den gesetz­lich vorge­se­henen bzw sons­tigen Aufbe­wah­rungs­pflichten und -rechten. Die aktu­elle Daten­schutz­er­klä­rung finden Sie unter https://​www.woundwo.com/​daten­schutz­. Wir weisen ausdrück­lich hin, dass Ihre Daten, sofern dies zur Vertrags­er­fül­lung oder zur Erfül­lung gesetz­li­cher Vorschriften erfor­der­lich ist, an Unter­nehmen der WOUNDWO Gruppe weiter­gegen werden können. Details dazu finden Sie eben­falls in unserer Daten­schutz­er­klä­rung.
Sollten Sie uns Daten Dritter (zB. Adresse eines Endkunden) zur Verfü­gung stellen, so erklären Sie damit, dass Sie zur Weiter­gabe dieser Daten an uns berech­tigt sind sowie, dass wir die Daten wie oben erläu­tert verar­beiten dürfen. Für den Fall, dass ein solcher Dritter Anfragen nach DSGVO an uns richtet, werden wir diesen an Sie verweisen, aller­dings unter ange­mes­senem Kosten­er­satz an der Anfra­ge­be­ant­wor­tung mitwirken.
b) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäfts­adresse bekannt zu geben, solange das vertrags­ge­gen­ständ­liche Rechts­ge­schäft nicht beider­seitig voll­ständig erfüllt ist. Wird die Mittei­lung unter­lassen, so gelten Erklä­rungen auch dann als zuge­gangen, falls sie an die zuletzt bekannt gege­bene Adresse gesendet werden.
c) Pläne, Skizzen oder sons­tige tech­ni­sche Unter­lagen bleiben ebenso wie Muster, Kata­loge, Prospekte, Abbil­dungen und derglei­chen stets unser geis­tiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gear­teten Werk­nut­zungs- oder Verwer­tungs­rechte. 

XXI Garantie
Eine allfäl­lige Garantie unse­rer­seits auf die Mängel­frei­heit der Produkte bedarf zu ihrer Gültig­keit der Schrift­form. Eine von uns gewährte Garantie erlischt, wenn Behand­lungs-, Verar­bei­tungs- oder Pfle­ge­vor­schriften nicht einge­halten werden.

XXII. Salva­to­ri­sche Klausel
Sollten einzelne Bestim­mungen dieser AVL ganz oder teil­weise unwirksam oder undurch­führbar sein oder werden, so berührt dies die Gültig­keit der Bedin­gungen im übrigen nicht.

AVL gültig ab 01.12.2018

WO&WO Sonnen­licht­de­sign GmbH & Co KG
Hafner­straße 193, 8054 Graz, AUSTRIA

UID-Nr. ATU 63750435, Firmen­buch: Landes­ge­richt Graz Nr. 299812 a
Komple­mentär: WO&WO Sonnen­licht­de­sign GmbH, Firmen­buch: Landes­ge­richt Graz Nr. 298579 m